Die Arbeit eines Rechtsanwalts kostet Geld. Gerne können Sie vor einer Beauftragung die voraussichtlichen Kosten bei mir erfragen.
Eine Erstberatung kostet maximal 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ich rechne meine Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und vereinbare nur in besonderen Fällen mit meinen Mandanten Stundenhonorare oder einen Pauschalbetrag. Grundsätzlich richten sich die Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits. Anhand dieses Wertes kann man aus einer Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die jeweilige Gebührenhöhe berechnen.
Rechtsanwälte dürfen in Deutschland nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren abrechnen (Dumpingverbot).
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen neben den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren an. Ich kann Sie hierzu gerne informieren. Grundsätzlich muss die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten bezahlen, wer den Rechtsstreit verliert.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, prüfe ich die Verpflichtung der Versicherung zur Kostenübernahme und sollte diese gegeben sein, rechne ich direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe:
Wenn Sie sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einen Rechtsstreit nicht leisten können, steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.