Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt, vgl § 43a Abs. 4 BRAO.
Vor der Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für die Rechtsanwälte zuständigen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder per E-Mail an schlichtungsstelle@brak.de.
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